Gesundheit

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Vorsorge für die letzte Lebensphase

Für die letzte Lebensphase Vorsorge treffen.
(Quelle: Rainer Sturm_pixelio.de)
GDN - Mal Hand auf´s Herz: Haben Sie sich über Ihr Alter Gedanken gemacht? Haben Sie Vorsorge für die letzte Lebensphase getroffen? Haben Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht? Lesen Sie, wie wichtig diese Dokumente sind und wo Sie diese erhalten.
Sie kennen sicher Auszüge aus dem Grundgesetz. Dazu gehören unter anderem die Selbstbestimmung sowie die Menschenwürde. Das bedeutet, dass Sie natürlich über Ihre letzte Lebensphase selbst entscheiden können. Sie bestimmen eigenverantwortlich über Ihre medizinische Versorgung, wie und wer Sie pflegen und wer Sie gegebenenfalls begleiten soll. Die Begriffe aus dem Grundgesetz ziehen sich wie ein roter Faden durch das ganze Leben. Solange Sie mobil sind, Ihre Interessen selbst vertreten und eigenverantwortlich für sich stehen können, ist dies alles noch kein Problem. Doch die Not kommt meist schneller, als man denkt. Deshalb sollten Sie auch in jungen Jahren Vorsorge treffen.
Was gesundheitliche Vorsorgeplanung bedeutet
Sind Sie volljährig und einwilligungsfähig sollten Sie über eine Vorsorgeplanung nachdenken. Denn auch in jungen Jahren gibt es besondere Lebenssituationen, die Fragen aufwerfen. Sie können schwer erkranken oder durch einen Unfall plötzlich und unerwartet pflegebedürftig werden. Und Sie sollten vorab entscheiden, welche Grenzen die Pflege haben soll. Treffen Sie eine Vorsorgeentscheidung, können Sie Behandlungen entweder zustimmen oder ablehnen. So sind Sie auf den Ernstfall gut vorbereitet. Die Planung richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen und der Umgang mit möglichen Notfallsituationen. Als rechtliche Vorsorgeinstrumente gibt es die Patientenverfügung, die Vorsorge- und Betreuungsvollmacht.
Die Patientenverfügung
Die Vorsorgeplanung hat das Ziel, dass Sie an wichtigen Entscheidungen in Ihrem Leben teilnehmen können, selbst wenn Sie diese nicht mehr äußern können. Dabei hilft Ihnen, Ihren Angehörigen und dem behandelndem Arzt die Patientenverfügung. Eine Verfügung ist oft eine Entscheidung zwischen Leben und Tod. Diese sollte aussagefähig ausgefüllt werden. Sie entscheiden, welche medizinische Behandlung noch durchgeführt werden soll oder nicht. Mittlerweile gibt es auch ein zusätzliches Formular, falls Sie an Corona erkranken. Haben Sie vorab ausgeschlossen, dass Sie nicht beatmet werden möchten, können Sie die Beatmung aufgrund einer Coronaerkrankung, die diese erforderlich machen kann, einschließen.
Damit eine Patientenverfügung ihre Gültigkeit hat müssen bestimmte Dinge aussagekräftig ausgefüllt werden. Dazu gehört beispielsweise eine detaillierte Schilderung der Situation oder des Anliegens. Ein Beispiel: Sie sollten genau beschreiben, dass Sie nicht mehr beatmet oder ernährt werden möchten, wenn Sie nach einem Unfall oder schweren Erkrankung keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen. Sie bestimmen, welche Maßnahmen erlaubt sind oder welche Sie ablehnen. Sie selbst müssen das Formular unterschreiben und es muss schriftlich verfasst werden. Ebenso müssen Sie volljährig sein und einwilligungsfähig. Einwilligungsfähig heißt, dass Ihnen die Tragweite Ihrer Entscheidungen bewusst ist, Sie die Konsequenzen erkennen und beurteilen können.
Die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine wesentliche Grundlage der Vorsorgeplanung ist das Benennen einer Vertrauensperson. Auch Ehepaare sollten auf jeden Fall diese Vertrauensperson in der Vorsorgevollmacht benennen. Ehepaare haben kein Recht auf Auskunft. Der Arzt hat Schweigepflicht. Die Patientenverfügung muss nicht mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert sein. Sollte eine Patientenverfügung nicht klar formuliert sein, entscheidet für Sie der Bevollmächtigte. Die Vorsorgevollmacht beinhaltet nicht nur medizinische Belange, sondern auch die finanziellen. Beides kann allerdings auch getrennt werden, und Sie können zwei Personen benennen. Bedenken Sie bitte, dass in der Regel bei der Bank eine gesonderte Bankvollmacht ausgefüllt werden muss.
Eine rechtliche Betreuung ist dann wichtig, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies kann auch durch eine psychische Erkrankung erforderlich sein. Haben Sie bereits eine Vorsorgevollmacht, benötigen Sie in der Regel nicht zusätzlich noch eine Betreuungsverfügung. Hier gilt: Gibt es keine Vorsorgevollmacht, bestimmt das Gericht einen rechtlichen Betreuer. Haben Sie eine Vollmacht für die gesundheitlichen Belange, können Sie beispielsweise in der Betreuungsverfügung angeben, welche Person das Gericht als Betreuer für die finanziellen Belange auswählen soll. Auch hier gilt: Die Verfügung und die Vollmacht müssen schriftlich verfasst und eigenständig unterschrieben werden.
Resümee
Planen Sie Ihre gesundheitliche Vorsorge müssen Sie häufig weitreichende Entscheidungen treffen. Deshalb kann eine unbeteiligte Stelle eine wichtige Anlaufstelle sein. Unter anderem können Sie die Caritasverbände oder die Malteser Hilfsdienste beraten und unterstützen. Bei folgenden Institutionen können Sie sich informieren: Sozialverband VdK, Letzte Hilfe Kurse, das Zentrale Vorsorgeregister oder die Bundesweite Abfrage von Hospiz- und Palliativeinrichtungen. Haben Sie weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht oder eine Vertrauensperson benannt, kann Ihr mutmaßlicher Wille nicht festgestellt werden. Das führt oft zu Unsicherheiten. In diesem Fall gilt der Grundsatz: In dubio pro vita - Im Zweifel für das Leben.

weitere Informationen: https://www.acp-d.org

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